Sie möchten die gesetzliche Krankenkasse kündigen, um in eine private Krankenversicherung oder andere gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln?
Willkommen auf dieser Seite Kündigung-Krankenkasse.de. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Thema Kündigung der Krankenversicherung bzw. dem Vergleich von privaten Krankenversicherungen.
Was sind die Voraussetzungen für eine Kündigung der Krankenkasse?
Grundsätzlich kann die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse nur gekündigt werden, nachdem eine Mitgliedschaft bei der Krankenkasse eine Dauer von mindestens 18 Monate hatte.
Wann liegt eine wirksame Kündigung vor?
Von der bisherigen Krankenkasse ist nach Erhalt der Kündigung innerhalb von zwei Wochen eine Kündigungsbestätigung auszustellen. Die erhaltene Kündigungsbestätigung muss dem Arbeitgeber innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedschaft in einer neuen Krankenkasse nachweisen, ansonsten ist die Kündigung nicht wirksam.
Kann man bei einem Arbeitgeberwechsel die Krankenversicherung kündigen?
Auch in diesem Fall ist ein Wechsel der Krankenversicherung nur möglich, falls eine Mitgliedschaft in der Krankenkasse länger als 18 Monate bestanden hat.
Unter welchen Bedingungen gibt
es ein Sonderkündigungsrecht?
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Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die Krankenversicherung erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder erhöht. Das Sonderkündigungsrecht steht dem Versicherungsnehmer auch zu, wenn die Bindungsfrist von 18 bzw. 36 Monaten noch nicht überschritten wurde. Die Krankenkasse muss auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Es gilt dann eine verkürzte Kündigungsfrist bis zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats.
Wo lassen sich die Kündigungsmodalitäten im Gesetz nachlesen?
Im Gesetz finden Sie Details zum Thema Krankenkasse und Kündigung im § 175 (4) SGB.Wo können die Beiträge und Leistungen von privaten Krankenversicherungen verglichen werden?
Einen Vergleich können Sie z.B. vornehmen auf der Seite rechner-krankenversicherung.de oder vergleich-versicherungen.info.
Wo können weitere Informationen zum Thema private Krankenversicherungen nachgelesen werden?
Falls Sie nach der Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung in eine private Krankenversicherung wechseln wollen, sollten Sie sich vorab über die Konditionen der in Frage kommenden Krankenversicherungen z.B. auf den oben genannten Seiten informieren. Ob eine Wechsel in eine private Krankenversicherung überhaupt möglich ist, können Sie unter Krankenversicherung-2009.de nachlesen. Ob der so genannte Basistarif nach einer Kündigung für Sie in Frage kommt, können Sie über die Seite private-krankenversicherung-basistarif.de in Erfahrung bringen.
Ich hoffe Ihnen mit diesem Beitrag zur Kündigung bei der gesetzlichen Krankenkasse einige nützliche Informationen gegeben zu haben.
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